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Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEIN
Sämtliche Vereinbarungen, Angebote, Verkäufe und Lieferungen liegen ausschließlich folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne besonderen bzw. erneuten Hinweis. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn sich AS-Baustoffe bei späteren Verträgen nicht darauf beruft, insbesondere auch dann, wenn diese in Kenntnis als auch Unkenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringt. Sollte eine Leistung von AS-Baustoffe GmbH erbracht worden sein und wurde diese vom Vertragspartner angenommen, obwohl er zu irgendeinem Zeitpunkt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprochen hat oder sich in seinen Allgemeinen Bedingungen ein Hinweis darauf befindet, nur zu seinen Bedingungen den Vertragsabschluss zu tätigen, sind trotzdem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma AS-Baustoffe anzuwenden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Annahme der Lieferung oder Leistung unter Vorbehalt oder Anzeige eines Mangels erfolgt.
Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung. Eine schlüssige Zustimmung oder Annahme ist jedenfalls ausgeschlossen und wird auch durch eine nachfolgende Rechtshandlung oder durch einen späteren Verweis des Bestellers auf die Anwendbarkeit seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht die ausschließliche Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeändert oder beschränkt.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Vertragspartner durch unsere Internetveröffentlichungen, E-Mails, Rechnungen und Preislisten bekannt.
Sämtliche Lieferungen und Leistungen und Geschäfte erfolgen als zweiseitige Unternehmensgeschäfte. Beide Vertragsparteien sind Unternehmer und werden vom Vertragspartner auch bestätigt. Die Anwendbarkeit des Konsumentenschutzgesetzes als auch sonstiger Verbraucherbestimmungen ist ausgeschlossen.
LEISTUNGSERBRINGUNG
Sämtliche Angebote gegenüber dem Vertragspartner sind freibleibend. Erst durch den Eingang einer Bestellung hat das Angebot bindenden Charakter. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch schriftliche Bestätigung der Bestellung, wobei auf dieser Bestellung der Kaufpreis samt Nebenkosten und Abgaben, der Erfüllungsort, der Zeitpunkt als auch der Vertragsgegenstand enthalten sein müssen. Widersprechen diese Inhalte der Bestätigung des Angebotes des Vertragspartners oder bestehen sonstige Umstände, die eine Lieferung oder Leistung unmöglich oder für den Vertragspartner unbrauchbar machen oder sonstige Mängel aufweisen, hat er dies schriftlich sofort, jedoch spätestens nach 6 Stunden der AS-Baustoffe GmbH bei sonstigem Anspruchsverlust anzuzeigen. Maßgeblich ist das Einlangen dieser Anzeige bei der AS-Baustoffe GmbH. Aus mündlichen Anzeigen kann der Vertragspartner keine Ansprüche ableiten. Schweigen des Vertragspartners gilt ausdrücklich als Annahme und Zustimmung.
Die technischen Daten und Beschreibungen in den allenfalls übermittelten Produktinformationen oder Werbematerialien und technischen Merkblättern, sowie Angaben durch den Hersteller oder seiner Erfüllungsgehilfen im Sinne des §§1313a oder §§1315 ABGB, sind keine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder Verwendungsgarantien der von der AS-Baustoffe GmbH zu liefernden Waren. Angaben in Produkt- oder Formblättern von Herstellern werden von der AS-Baustoffe GmbH nicht geprüft und übernimmt diese weder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Brauchbarkeit oder die Zulässigkeit damit verbundener Produkte, Lieferungen oder Leistungen.
PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG
Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß unserer Preisliste. Für die Berechnung der Preise sind die von AS-Baustoffe GmbH ermittelten Volumina, Gewichte und Mengen maßgebend, wenn der Vertragspartner nicht unverzüglich, d.h. binnen 24 Stunden nach Empfang der Ware widerspricht.
Zu diesen Preisen (Auftragswert netto) kommen zusätzlich die am Liefertag geltende Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und die Transportkosten als auch Kosten für die Transportversicherung hinzu. Bei Auslandslieferungen können anderweitige länderspezifische Abgaben hinzukommen. Der sich hieraus ergebende Betrag ist der Rechnungsbetrag (einschließlich Umsatzsteuer).
AS-Baustoffe Gmbh behält sich das Recht vor, Preise angemessen anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenänderungen durch Tarifabschlüsse, Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese Preisänderungen werden spätestens eine Woche vor Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich mitgeteilt. Sofern der Vertragspartner nicht binnen drei Tagen nach Bekanntgabe den neuen Preisen widerspricht, gelten diese als angenommen. Dies gilt nicht, sofern ein Festpreis vereinbart wurde.
Sämtliche Rechnungen sind ab dem dort ausgewiesenen Fälligkeitszeitpunkt binnen 3 Tagen, für den Fall, dass kein Fälligkeitszeitpunkt separat ausgewiesen wurde 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeitsdatums ist der Vertragspartner im Verzug.
Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nicht zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von AS-Baustoffe GmbH schriftlich anerkannt sind. Weitere Aufrechnungen oder sonstige Zurückbehaltungsrechte, insbesondere aus anderen Geschäften, Lieferungen oder Leistungen sind ausgeschlossen.
Wenn der Vertragspartner fällige Rechnungen nicht fristgerecht zahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners verschlechtern oder nach Vertragsabschluss Umstände ein- oder hervortreten, welche die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, ist AS-Baustoffe GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld des Vertragspartners umgehend einzufordern und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller Forderungen zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Vertragspartner seine Zahlung einstellt, ein Scheck des Vertragspartners nicht eingelöst wird, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners beantragt oder eröffnet wurde oder mangels Masse das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist.
LIEFERBEDINGUNGEN
Lieferzeiten gelten nur annäherungsweise, sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart worden ist und dieses mit dem Text „Fixgeschäft“ als solches bezeichnet wurde. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsmäßiger Mitwirkung des Vertragspartners. In jedem Fall gelten Lieferverzögerungen von drei Stunden als vom Besteller genehmigt. Daraus können unter keinen Umständen Ansprüche jeglicher Art abgeleitet werden. Werden dennoch vereinbarte Lieferzeiten überschritten, kann der Vertragspartner nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens vier Werktagen, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
AS-Baustoffe GmbH gerät erst nach Ablauf einer vom Vertragspartner gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens vier Tage betragen muss, in Verzug. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von AS-Baustoffe nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnlichen Umständen, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, behördlichen Eingriffen, ist AS-Baustoffe GmbH – soweit diese durch die genannten Umstände unverschuldet an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Leistungspflichten gehindert ist – berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung über die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung um mehr als zwei Wochen verzögert, sind beide Vertragsparteien unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche berechtigt, unter den Voraussetzungen gem. Ziff. VIII. a-e dieser Bedingungen hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.
In jedem Verzugsfall ist die Schadenersatzpflicht der AS-Baustoffe GmbH nach Maßgabe der Regelung in Ziff. VIII. a-e begrenzt.
AS-Baustoffe GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Liefer- und Leistungszeiten berechtigt, wenn diese für den Vertragspartner zumutbar ist.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungspflichten der AS-Baustoffe GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Vertragspartners voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt AS-Baustoffe GmbH vorbehalten.
Etwaige Stehzeit- oder Manipulationskostenforderungen (auch als Schadenersatzforderung) werden bei Zurechtbestehen jedenfalls nur bis zu Höhe der Frachtkosten der gegenständlichen Lieferung ersetzt.
Gerät der Besteller mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versandes oder Zustellung von ihm zu vertreten, wobei hier auch leichte Fahrlässigkeit ein Verschulden darstellt, so ist AS-Baustoffe GmbH unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe der ortsüblichen Lagerkosten zu verlangen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.
GEFAHRENÜBERGANG, TRANSPORT, VERPACKUNGSKOSTEN UND WARENRÜCKNAHMEN
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Vertragspartners bzw. Empfängers, auch dann, wenn Preisstellung frei Baustelle vereinbart wurde. Der Übergang der Gefahr zu Lasten des Vertragspartners erfolgt daher mit Übergabe an den Transporteur. Der Vertragspartner nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass als Erfüllungsort jener Ort vereinbart wird, an dem die Ware dem Transporteur übergeben wird. Erfolgt die Übersendung ausdrücklich auf Wunsch des Vertragspartners bzw. genehmigt dieser den jeweiligen Transport bereits vorab, gilt die Ware ab Übergabe an den Transporteur an den Vertragspartner als übergeben. AS-Baustoffe GmbH ist zur Versicherung der Ware nicht verpflichtet. Der Transport kann laut INCOTERMS CPT oder CIP nach Wahl der AS-Baustoffe GmbH erfolgen, wobei die Kosten einer allfälligen Versicherung vom Vertragspartner zu tragen sind. Kommt der Vertragspartner in Annahme- oder Schuldverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über. Das gleiche gilt bei Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten. Führt AS-Baustoffe Ver- und/oder Entladungen und/oder Transporte aufgrund individueller vertraglicher Regelungen durch, erfolgen diese auf Grund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Spediteure (AÖSp) oder Frachtführer, die für die jeweilige Verladung bzw. Transporte Geltung haben. Schadenersatzansprüche gegen uns können insoweit nur bei grobem Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) geltend gemacht werden. Die Preise verstehen sich mit Standardverpackung, frei Bestimmungsort, nicht entladen, in kompletten Lademitteln, sofern nicht eine andere Beförderungsart ausdrücklich vereinbart wurde.
Erfolgt auf Wunsch des Vertragspartners eine vom Standard abweichende Verpackung, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet.
Erfolgt der Versand der Ware auf kostenpflichtigen Paletten, werden diese Kosten in Rechnung gestellt.
Sämtliche dem Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende, abändernde oder darüber hinausgehende Ab- und Entladungen geschehen auf Kosten und Risiko des Vertragspartners.
Die Rücknahme der gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen. Erfolgt dennoch aus Kulanz eine Rücknahme der mangelfreien Ware, so erfolgt eine Gutschrift dafür nur insoweit, wie die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit festgestellt wird. Für die Kosten der Prüfung, Aufbereitung, Umarbeitung und Neuverpackung werden die tatsächlichen Kosten, mindestens 20% des Rechnungsbetrages oder mindestens € 30,00 abgezogen. Eine derartige Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern dient nur zur Verrechnung mit künftigen Lieferungen.
EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum der AS-Baustoffe GmbH (Eigentumsvorbehalt). Die Aufnahme der Kaufpreisforderung gegen den Vertragspartner in eine laufende Rechnung und die Anerkennung eines Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand bis zum vollständigen Eigentumserwerb pfleglich zu behandeln.
Der Vertragspartner darf die im Eigentum der AS-Baustoffe GmbH stehenden Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er ist jedoch nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verwenden, jedoch nicht weiterveräußern.
Der Vertragspartner tritt an AS-Baustoffe zur Sicherung der Erfüllung aller in Ziff. VI a genannten Ansprüche schon jetzt alle – auch künftig entstehenden und bedingten – Forderungen aus einem der Ziffer VI. c. widersprechenden Weiterverkauf der gelieferten Waren mit allen Nebenrechten in Höhe von 110 % brutto des Wertes der gelieferten Waren mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. AS-Baustoffe GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an.
Solange und soweit der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er zur Einziehung der an AS-Baustoffe GmbH abgetretenen Forderungen gegen seine Kunden im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung ermächtigt. Er ist jedoch nicht berechtigt, hinsichtlich dieser Forderungen ein Kontokorrentverhältnis oder Abtretungsverbot mit seinen Kunden zu vereinbaren oder sie an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Besteht entgegen Satz 2 ein Kontokorrentverhältnis zwischen dem Vertragspartner und den Erwerbern unserer Vorbehaltsware, bezieht sich die im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz der Erwerbers auch auf den dann vorhandenen Saldo.
Auf Verlangen hat der Vertragspartner seine an AS-Baustoffe GmbH abgetretenen Forderungen einzeln nachzuweisen und seinen Schuldnern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche gegen den Vertragspartner an AS-Baustoffe GmbH zu zahlen. Diese ist berechtigt, jederzeit auch selbst die Schuldner des Vertragspartners von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Sie wird von diesen Befugnissen jedoch solange keinen Gebrauch machen, wie der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß und ohne Verzug nachkommt, ein Antrag auf Erföffnung eines Insolvenzverfahrens des Vertragspartners nicht gestellt wurde und der Vertragspartner seine Zahlungen nicht einstellt. Tritt einer der vorgenannten Fälle hingegen ein, kann verlangt werden, dass der Vertragspartner der AS-Baustoffe GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Vertragspartner unverzüglich AS-Baustoffe GmbH schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Wird die von AS-Baustoffe GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen Gegenständen – mit Ausnahme von unbeweglichen Gegenständen – verarbeitet, vermischt oder verbunden, so erwirbt AS-Baustoffe GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer, Kosten und Abgaben) zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung/Vermischung oder Verbindung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Erfolgt Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Vertragspartner ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs über die durch Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung neu entstehenden Produkte im ordentlichen Geschäftsgang ohne Verpfändung oder Abtretung zu verfügen, solange er seine Forderungen aus dem Verkauf dieser neuen Produkte, an denen AS-Baustoffe GmbH Eigentumsrechte zustehen, schon jetzt im Umfang deren Eigentumsanteils an der verkauften Waren zur Sicherung ab. Wenn der Vertragspartner die gelieferte Ware mit einer Hauptsache verbindet oder vermischt, tritt er bereits jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Wertes unserer Waren an AS-Baustoffe GmbH ab. Diese nimmt diese Abtretungen hiermit an.
Der Vertragspartner tritt AS-Baustoffe GmbH auch die Forderungen bis zur Höhe des Wertes der gelieferten Waren zur Sicherung deren Forderungen ab, die durch die Verbindung dieser Waren mit einem Grundstück und/oder einer Baulichkeit gegen einen Dritten entstehen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug mit mehr als 10 % der Rechnungsbetrages für einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen ab Fälligkeit gemäß Ziffer III. d., ist AS-Baustoffe – unbeschadet weiterer (Schadensersatz-) Ansprüche- berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren zurück zu fordern und ist zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die offenen Verbindlichkeiten des Vertragspartners – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
GEWÄHRLEISTUNG
Offenen Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Empfang der Ware durch den Vertragspartner schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Frist von drei Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Vertragspartner hat die Pflicht, erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware mangelfrei ist. Werden eventuelle Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind auf Verlangen von AS-Baustoffe GmbH zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Bei einer verspäteten oder nicht ordnungsgemäß geltend gemachten Mängelrüge verliert der Vertragspartner unter den Voraussetzungen seine Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadensersatz wegen des Mangels selbst und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der gelieferten Ware.
Im Fall von Mängeln ist AS-Baustoffe GmbH nach Wahl nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ware in angemessener Frist verpflichtet (Nacherfüllung). Wird eine Nacherfüllung abgelehnt oder ist diese wirtschaftlich untunlich oder nicht möglich, so ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
SCHADENERSATZ
Eine Haftung der AS-Baustoffe GmbH für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen ist. Diesbezüglich obliegt dem Vertragspartner der Beweis des Schadenseintrittes und der Höhe, der Kausalität, Rechtswidrigkeit und des groben Verschuldens.
Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich zur Kenntnis zu nehmen, dass seitens AS-Baustoffe oder deren Mitarbeitern oder Gehilfen gemäß §§ 1313a und § 1315 AGBG keine wie immer geartete Prüfung der von ihm bestellten Lieferungen oder Leistungen vorgenommen wird. Insbesondere nicht in Hinblick darauf, ob diese seiner Verwendung oder seinem gewünschten Verwendungszweck oder System entsprechen und/oder in ein vom Hersteller, seinem Auftraggeber oder Werkbesteller, allfälligen Auftrags- oder Ausschreibungsbestimmungen, Planungen oder sonstigen Vorgaben und Normen entsprechen. Diesbezüglich trägt der Vertragspartner das alleinige Risiko. Allfällige in diesem Zusammenhang erteilte Auskünfte, Erklärungen oder sonstige Informationen sind immer Wissenserklärungen, erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und verzichtet der Vertragspartner bereits jetzt unwiderruflich, Ansprüche irgendwelcher Art daraus abzuleiten, gegenüber AS-Baustoffe GmbH geltend zu machen und sind diese immer ausgeschlossen.
Die Schadenersatzhaftung von AS-Baustoffe GmbH ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sie haften niemals für entgangenen Gewinn und sonstige reine Vermögensschäden des Vertragspartners oder von mit ihm verbundener Unternehmen oder Dritter und für vorhersehbare Mangelfolgeschäden, auch nicht für Schäden des Vertragspartners, die diesem wegen der Geltendmachung von Vertragsstrafansprüchen Dritter entstehen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Satz 1 und 2 gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten bzw. Gehilfen nach §§1313a oder §1315 ABGB der AS-Baustoffe GmbH verursacht werden. Hierzu zählen auch die Transporteure bzw. Hersteller.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer VIII. a-c vorgesehen ist, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen.
AS-Baustoffe GmbH haftet nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, wenn die Unmöglichkeit oder Verzögerung auf der vom Vertragspartner veranlassten ordnungsgemäßen Befolgung von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen beruht.
Soweit diese Schadensersatzhaftungen ausgeschlossen oder gemäß Ziffer VIII a-d eingeschränkt ist, gilt dies auch in Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, organschaftlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Besorgungsgehilfen.
VERJÄHRUNG VON ANSPRÜCHEN
Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners wegen Mängeln an von AS-Baustoffe GmbH gelieferten Waren verjähren innerhalb eines Jahres ab Auslieferung der Ware, wobei hierzu auch versteckte Mängel zählen. Sämtliche Schadenersatzansprüche des Vertragspartners wegen pflichtwidrig erbrachter Leistungen verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers durch den Vertragspartner. Eine allenfalls in diesem Zeitraum abgegebene Mängelrüge, etwaige Aufforderungen zur Schadenersatzleistung oder etwaige als Vergleichsverhandlungen zu qualifizierende Korrespondenz verlängern diese Zeiträume nicht (Präklusivfristen).
Ansprüche gegenüber AS-Baustoffe GmbH aus §933b ABGB (Händlerregress), welche über die in diesen Bedingungen bestimmten Ansprüche hinausgehen, sind unwiderruflich ausgeschlossen, sodass AS-Baustoffe GmbH keinen Ersatz leisten muss.
GERICHTSSTAND
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen AS-Baustoffe GmbH und dem Vertragspartner ist der Sitz der AS-Baustoffe GmbH. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen behält sich AS-Baustoffe GmbH das Recht vor, Klage gegen einen Besteller auch an dessen gesetzlichen Gerichtsstand anhängig zu machen.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Vertragspartner findet ausschließlich das österreichische Recht Anwendung, so wie es zwischen österreichischen Unternehmen gilt. Die Anwendung der Vorschriften über internationalen Warenverkauf (CSIG – Wiener UNKaufrecht) und des internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Soweit Handelsklauseln nach International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten die INCOTERMS in der jeweils neusten Fassung (dz. INCOTERMS 2000).
DATENSCHUTZ
Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000. Im Folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten. Sie können diese Unterrichtung jederzeit auf unserer Webseite abrufen.
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Auskunftsrecht
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SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Darüber hinaus nimmt unser Betrieb an einem Verbraucherstreitigkeitsverfahren nicht teil.
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